Kirchenvorstands­wahl 2024

Gesamtkirchenvorstand für Matthäus und Thomas

Im nächsten Frühjahr, am 10.März 2024, wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder unserer Landeskirche und speziell unsere beiden Gemeinden sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

Wichtige Neuerungen bei der Wahl

Gesamtkirchengemeinde: Die Matthäus- und die Thomasgemeinde gründen zum 1. Januar 2024 die Gesamtkirchengemeinde An der Nette. Entsprechend wird ein Gesamtkirchenvorstand gewählt, wobei jede Gemeinde einen eigenen Wahlbezirk mit eigenen Kandidierenden bildet.Im Vergleich zur Kirchenvorstandswahl 2018 gibt es zahlreiche Neuerungen:

  • Ab 16: Kandidieren für den Kirchenvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt.
  • Ab 14: Wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
  • Brief oder online: Gewählt werden kann per Brief oder online. Die Unterlagen hierfür werden an alle Wahlberechtigten zentral von der Landeskirche Hannovers versandt. Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Bei Briefwahl muss der Briefwahlumschlag spätestens am 10. März 2024 in der Gemeinde vorliegen. Eine zusätzliche Urnenwahl findet in der Matthäus- und der Thomasgemeinde nicht statt.
  • Minimum 3: Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands liegt bei drei Personen, die zu wählen sind. Für die Gesamtkirchengemeinde An der Nette haben die Kirchenvorstände beider Gemeinden in der Satzung festgelegt, dass in jedem Wahlbezirk jeweils vier Personen in den Gesamtkirchenvorstand gewählt werden können. Die bisherigen Gemeindegrenzen bilden dabei jeweils einen Wahlbezirk, d.h. wir haben einen Wahlbezirk für Matthäus und einen für Thomas. Bis Ende Oktober wird der Wahlaufsatz, d.h. die endgültige Liste der Kandidierenden, beschlossen. Weitere Mitglieder können nach der Wahl berufen werden; auf Berufungen kann aber auch komplett verzichtet werden.

    3 Jahre: Bei dieser KV-Wahl ist es auch möglich, die Mitarbeit im KV im Vorhinein auf drei Jahre zu begrenzen. Das gilt aber nur für die ersten drei Jahre, nicht für die zweite Hälfte der Amtsperiode. Wem die Amtszeit von sechs Jahren zu lang und abschreckend erscheint, der kann auch erst einmal nur drei Jahre sein Amt ausüben und dann gegebenenfalls doch länger mitarbeiten.

    Ortskirchenvorstand: Neben dem Gesamtkirchenvorstand bilden die KV-Mitglieder aus den beiden bisherigen Gemeinden Matthäus und Thomas jeweils einen Ortskirchenvorstand, der sich um die Belange rund um die Ortskirchengemeinde kümmert. Zu diesem Ortskirchenvorstand können weitere Mitglieder berufen werden, die sich speziell in ihrer Gemeinde engagieren möchten.

    Warum sich engagieren? Kirche lebt davon, dass möglichst viele Menschen sich in ihr engagieren. Für ein offenes und attraktives Gemeindeleben reicht die Zeit und Kraft der Hauptamtlichen nicht aus. Deshalb unser dringender Appell: Macht mit! Engagiert euch! Stellt euch zur Wahl!

Gesamtkirchengemeinde

Die Matthäus- und die Thomasgemeinde haben beschlossen, die Zusammenarbeit weiter auszubauen und eine Gesamtkirchengemeinde zu bilden. Die Gesamtkirchengemeinde ist eine Form der regionalen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden. Daneben bleiben die Matthäus- und die Thomasgemeinde als Ortskirchengemeinden bestehen. Als Leitungsgremium für beide Gemeinden wird ein Gesamtkirchenvorstand gewählt.

Kontakt Matthäus

Sie brauchen mehr Infos oder interessieren sich für eine Kandi­datur? Sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt Thomas

Pastor Cord-Michael Thamm
Tel.: 0541 16215

Silvia Bohnenkamp
Tel.: 0541 5809432

Liste der Kandidierenden für den Gesamtkirchenvorstand (Wahlaufsatz)

Wahlbezirk Matthäus

Das Zusammenwachsen von Matthäus und Thomas fördern

Gern kandidiere ich für eine zweite Amtszeit als Kirchenvorsteher. Ich möchte dazu beitragen, dass Matthäus und Thomas schnell und gut zusammenwachsen.

Ich bin (noch) 61 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder aus erster Ehe. Als gelernter Sozialversicherungsfachangestellter bin ich in Beurlaubung (Vorruhestand) und jetzt im Bereich Hausnotruf bei den Johannitern tätig – ein Job, der mir viel Spaß bereitet und mir Raum gibt für die ehrenamtliche Tätigkeit als Kirchenvorsteher.

Für die Jugend stark machen

Hallo mein Name ist Silas Burkowski, ich bin frisch 18 Jahre geworden und mache gerade mein Abi am Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium im Sonnenhügel. Ich bin seit drei Jahren ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig und finde es so schön, dass ich mich auch für die Jugendgruppen der Jugendlichen stark machen will, deswegen möchte ich in den KV, um dort bestmöglichst die Jugend zu vertreten. Ich würde mich als eine freundliche und verantwortungsbewusste Person beschreiben, die gerne was mit vielen Freunden unternimmt. Ansonsten genieße ich in meiner Freizeit die Landschaften des Osnabrücker Landes beim Motorradfahren oder verabrede mich mit Freunden zu gemeinsamen Online-Spielen.

Die Kraft der Gemeinschaft

Mein Name ist Alexander Hemesath und ich bin seit einigen Jahren ein Mitglied dieser Gemeinde.
Ich bin dankbar, Teil des Kirchenvorstands zu sein, wo ich mich für die Belange unserer Gemeinde einsetzen darf. Im Chor finde ich nicht nur eine Plattform für Lobpreis, sondern auch eine Gemeinschaft von Menschen, die durch die Kraft der Musik miteinander verbunden sind.
Mein Herz schlägt für die Werte der Inklusion, Unvoreingenommenheit und Flexibilität. Die Liebe, von der in 1. Korinther 13:13 gesprochen wird, ist für mich nicht nur ein Leitfaden, sondern ein Lebensmotto. "Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen."
Ich stehe euch gerne zur Verfügung, sei es im Kirchenvorstand, im Chor oder einfach für ein offenes Gespräch. Lasst uns zusammen auf das schauen, was vor uns liegt, in der festen Überzeugung, dass Gottes Liebe uns leitet.

Den Glauben festigen

Mein Name ist Marco Pavlov Pereira. Ich bin 30 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater einer zweijährigen Tochter. Von Beruf bin ich Wirtschaftsjurist und kaufmännischer Leiter einer Softwarefirma in Osnabrück. Durch meine ehrenamtlichen Geburtstagsbesuche in unserer Gemeinde und die vielfältigen Gespräche über Glauben in der heutigen Zeit wurde meine Motivation geweckt, einen Beitrag zur Gestaltung der Matthäusgemeinde von morgen leisten zu wollen.
In unserer Gesellschaft spielen Aufklärung und Wissenschaft derzeit eine wichtige zentrale Rolle, während der Glaube an Gott und die Kirche für viele meiner Altersgenossen und kommenden Generationen scheinbar an Bedeutung verliert. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass unser Glaube gerade in einer Zeit voller Unsicherheit und Veränderungen Halt bieten kann.
Meine Mitarbeit im Kirchenvorstand sehe ich als einen wichtigen Beitrag an, um gemeinsam den Glauben in unseren Generationen zu festigen und eine lebendige Gemeinde für Alt und Jung zu formen, ohne dabei die Werte und Traditionen unserer Kirche zu vernachlässigen.

Die Chance, Kirche zu gestalten

Mein Name ist Karen Prigge, ich bin 50 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder. Meiner Tochter ist im KU8 und mein Sohn im KU6. Wir sind schon seit der Teilnahme unserer Kinder ab 2015 an verschiedenen Aufführungen im Spatzenchor der Matthäuskirche sehr verbunden. Die aufgeschlossene und herzliche Art der Gemeinde trifft ins Herz und lädt immer wieder zur Teilnahme ein.
Ich habe bereits diverse Ehrenämter ausgefüllt, wie Elternbeiräte in Kindergarten und Grundschule, Schulvorstand und jahrelange Mitarbeit in der Schulbibliothek der Grundschule. Seit über 5 Jahren bin ich Verwaltungskraft in drei Kindergärten. Organisieren ist eine meiner Leidenschaften. In meiner Freizeit finde ich Ausgleich im Nähen, Lesen, Wandern und Sport.
Durch die Zusammenlegung der Gemeinden zu einer Gesamtgemeinde entsteht eine ganz neue Chance, Kirche zu gestalten. Dies möchte ich mit Kraft und Herz unterstützen.

 Das Licht Gottes in jedem Menschen erkennen

Mein Name ist Esther-Sophie Worbs, und ich bin 28 Jahre alt. Als Gesundheits- und Krankenpflegerin habe ich gelernt, das Licht Gottes in jedem Menschen zu erkennen und zu schätzen. Mein besonderes Anliegen ist es,
die Gemeinschaft in unserer Gemeinde für junge Erwachsene zu stärken, damit unsere Kirche ein Ort wird, an dem junge Erwachsene, Gemeinschaft erleben und Unterstützung erfahren können. Wenn ich an meinen Lieblingsplatz in der Matthäuskirche denke, dann sind es die bunten Kirchenfenster, die in mein Gesicht scheinen. Sie erinnern mich daran, dass Gottes Licht in vielfältigen Farben scheint und uns alle umhüllt. Diese Fenster sind für mich ein Symbol der Hoffnung und der unendlichen Liebe Gottes. Ich stehe offen für den Austausch von Ideen und freue mich darauf, die verschiedenen Facetten unserer Gemeinschaft zu entdecken und zu stärken.
Vielen Dank für euer Vertrauen und die Möglichkeit, Teil dieser wunderbaren Gemeinde zu sein.

Wahlbezirk Thomas

Unsere Gemeinde in eine gute Zukunft führen

Du tust dir das noch einmal an? Das werde ich tatsächlich öfter gefragt, als ich es mir vorstellen konnte. Ich, also Silvia Bohnenkamp, 50 Jahre, verheiratet, 2 Kinder habe ja schon 11 Jahre KV-Arbeit hinter mir. Was soll ich sagen? Ja, ich tue mir das noch einmal an, und zwar sehr gerne. Der spannende Weg zur Gesamtkirchengemeinde mit Matthäus ist noch nicht zu Ende. Die Thomaner liegen mir sehr am Herzen und so möchte ich auch weiterhin diesen Weg im Kirchenvorstand gehen und unsere Gemeinde in eine gute Zukunft führen.

In der Gemeinde Ruhe finden und Kraft tanken

Ich kandidiere wieder für den Kirchenvorstand, weil mir die Arbeit im KV in den letzten sechs Jahren Spaß gemacht hat und ich erleben durfte, dass wir im Team viel für die Entwicklung der Kirchengemeinde erreichen konnten. Den eingeschlagenen Weg der Gesamtkirchengemeinde möchte ich weiter begleiten.
Besonders viel Freude bereiten mir die Leitung des Gemeindewanderns und das gemeinsame Feiern der Gottesdienste, wo ich Ruhe finden und Kraft tanken kann.

Die vielen Angebote unterstützen

Mein Name ist Alexander Salim, ich bin 49 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder.
Beruflich bin ich als Soft-ware-Ingenieur tätig. Ich habe mich wieder für Kirchenvorstands-wahl aufstellen lassen,
da ich den offenen und warmherzigen Umgang in der Thomasgemeinde sehr zu schätzen gelernt habe. Mit meinen Fähigkeiten möchte ich die vielen Angebote in der Kirchengemeinde weiterhin unterstützen.

Meine 3 G‘s: Glaube, Gemeinschaft und Gemeinde

Mein Name ist Reinhard Schmidt, ich bin 64 Jahre alt, verheiratet und von Beruf Rentner.
Ich kandidiere zum dritten Mal für den KV. Glaube, Gemeinde und Gemeinschaft sind die 3 G’s, die für mich wichtig sind und für die ich mich in der Thomasgemeinde weiterhin engagieren möchte. Für manche Projekte braucht man dabei eine gewisse Ausdauer – zum Glück machen mir lange Wege wenig aus. Vielmehr bin ich neugierig auf das, was der Weg zu bieten hat. Daher kandiere ich erneut und möchte mich zusammen mit der Matthäusgemeinde auf den spannenden Weg zur Gesamtkirchengemeinde machen.

 

Fragen und Antworten

Mitkandidieren

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kirchenvorstandswahl 2024 für Kandidat*innen:

Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen, ebenso wie um finanzielle und personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte werden gesetzt angesichts knapper werdender Finanzmittel? Wohin der Weg Ihrer Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem der Kirchenvorstand. Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind unter anderem:

  • die Verwendung von Geldern – Wofür wird das Geld eingesetzt, das der Gemeinde zur Verfügung steht?
  • die Verantwortung für die Mitarbeitenden der Gemeinde – Der Kirchenvorstand trifft die Entscheidung, wenn zum Beispiel ein neuer Küster oder eine neue Organistin eingestellt wird.
  • die Gestaltung von Gottesdiensten – Wollen wir einmal im Monat einen Abendgottesdienst haben? Soll es Gottesdienste in besonderer Form geben?
  • die Erhaltung von Gebäuden – Der Kirchenvorstand trifft die Entscheidungen über die Baumaßnahmen in der Gemeinde.

Als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher nimmt man in der Regel einmal monatlich an einer Sitzung teil, auf der alle Beschlüsse gefasst werden, die das Gemeindeleben berühren.

Eigene Fähigkeiten einbringen

Neben den Sitzungen kann sich jede Kirchenvorsteherin und jeder Kirchenvorsteher nach den eigenen Interessen und Fähigkeiten einbringen, sei es im Bauausschuss, bei der Gestaltung von besonderen Gottesdiensten oder bei der Planung des Gemeindefestes. Sie müssen hierfür nicht die Strukturen „von Kirche“ kennen und auch nicht „bibelfest“ sein. Sie brauchen nur ein wenig Zeit und die Bereitschaft, sich mit Ihren individuellen Gaben in ein wichtiges Gemeinwesen einzubringen – Ihre Kirchengemeinde.

Der Kirchenvorstand besteht aus den gewählten und berufenen Mitgliedern sowie den Mitgliedern kraft Amtes. Mitglieder kraft Amtes sind die in der Kirchengemeinde tätigen Pastorinnen und Pastoren.

Nach der Einreichung von Wahlvorschlägen setzt der Kirchenvorstand die Zahl der zu Wählenden fest. Zu wählen sind mindestens drei Kirchenvorsteher*innen.

Nach der Wahl legt der Kirchenvorstand die Zahl der zu Berufenden fest. Hierbei entscheiden die neugewählten Kirchenvorsteher*innen mit. Die Anzahl darf höchstens die Hälfte der neu gewählten Mitglieder betragen. Wurden zum Beispiel fünf Mitglieder gewählt, können maximal zwei berufen werden. Auf Berufungen kann aber auch komplett verzichtet werden. Bei Bedarf können Berufungen im Laufe der Wahlperiode nachgeholt werden.

Die Amtsperiode eines Kirchenvorstandes dauert grundsätzlich sechs Jahre. Kandidierende können sich aber vor der Wahl entscheiden, zunächst nur für drei Jahre zur Verfügung zu stehen. Nach drei Jahren endet ihre Amtszeit ohne weiteres, es sei denn, sie erklären drei Monate vorher, für die zweiten drei Jahre im Kirchenvorstand bleiben zu wollen. Dies gilt auch für Berufungen.

Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am 1. Juni 2024.

Wer bei der Wahl kandidieren möchte, muss zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt und am Wahltag, 10. März 2024, seit mindestens fünf Monaten Mitglied in seiner Kirchengemeinde sein.

Die Fünf-Monats-Frist ist bedingt durch den längeren Vorlauf für die Allgemeine Briefwahl und die Onlinewahl.

Gewählt werden können auch beruflich Mitarbeitende, die mit bis zu 10 Wochenstunden beschäftigt sind, sowie Familienmitglieder, also zum Beispiel Mutter und Sohn oder Bruder und Schwester.

Als Mitglied des Kirchenvorstandes üben Sie eine wichtige Leitungsfunktion für Ihre Kirchengemeinde aus. Sie gestalten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern im Kirchenvorstand die Gemeindearbeit und sind in Entscheidungsprozesse eingebunden, die Glaubensfragen ebenso betreffen wie die Renovierung von Räumlichkeiten. Sie bringen sich mit Ihren individuellen Begabungen ein und übernehmen Verantwortung für ein wichtiges Gemeinwesen – Ihre Kirchengemeinde.

Sprechen Sie mit Ihrer Pastorin oder Ihrem Pastor oder einem anderen Mitglied des Kirchenvorstandes. Dort erfahren Sie mehr über das Amt und alles Wichtige über Ihre Kandidatur.

Mitwählen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kirchenvorstandswahl 2024 für Wähler*innen:

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag, 10. März 2024, das 14. Lebensjahr vollendet haben, der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Drei-Monats-Frist ist bedingt durch den erforderlichen Vorlauf für den Versand der Briefwahl- und Onlinewahl-Unterlagen.

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied erhält mehrere Wochen vor dem Wahltermin automatisch Briefwahlunterlagen, außerdem Zugangsdaten für eine Onlinewahl. Die Kirchengemeinde entscheidet, ob zusätzlich ein Wahllokal am Wahltag, 10. März 2024, geöffnet wird.

Jede*r Wahlberechtigte kann entscheiden, welches Wahlverfahren sie oder er nutzt. Die Briefwahl ist bis zum Wahltag, 10. März 2024, möglich. Die Onlinewahl endet dagegen einige Tage vorher. Wer zum Beispiel online wählt, wird für eine Stimmabgabe per Brief oder im Wahllokal gesperrt.

Jede*r Wähler*in kann so viele Stimmen vergeben, wie Kirchenvorsteher*innen in der Kirchengemeinde oder gegebenenfalls in dem Wahlbezirk zu wählen sind. Dabei können bis zu drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag vereint werden (Kumulation).

Der Kirchenvorstand kann die Kirchengemeinde in Wahlbezirke aufteilen. In diesem Fall ist für jeden Wahlbezirk ein eigener Wahlaufsatz aufzustellen. Ein Gemeindemitglied kann nur in dem Wahlbezirk kandidieren, dem es zugeordnet ist. In jedem Wahlbezirk kandidieren somit unterschiedliche Gemeindemitglieder.

Wahlbezirke werden zum Beispiel gebildet, wenn mehrere Kirchengemeinden eine Gesamtkirchengemeinde begründen und einen Gesamtkirchenvorstand wählen lassen. Für jede beteiligte Ortskirchengemeinde ist dann mindestens ein Wahlbezirk zu bilden.

Am Wahltag, 10. März 2024, endet die Rückgabe der Briefwahlunterlagen und die abgegebenen Stimmen werden ausgezählt. Zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes sind diejenigen Personen gewählt, die die meisten Stimmen, mindestens jedoch zwei Stimmen, erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die auf dem Wahlaufsatz Genannten, die nicht gewählt worden sind, aber wenigstens zwei Stimmen erhalten haben, sind Ersatzmitglieder des Kirchenvorstandes.

Weitere Informationen

Weitere Infos finden Sie auf einer extra Website des Kirchenkreis­verbandes Osnabrück-Stadt und -Land zur Kirchenvorstandswahl. Dort berichten auch Kirchenvorsteher*innen aus Osnabrück und umzu, warum sie sich engagieren:

www.kv-wahl.de